Vorgehensweise und Sicherung der Situation
Vor dem Ausgraben von festgestellten Objekten werden Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Das jeweilige Objekt wird frei gelegt und von unserem Kampfmittel-Sachverständigen identifiziert. Wenn es sich bei dem Objekt um ein herkömmliches Kampfmittel (Munition) handelt, wird dafür gesorgt, dass es vorübergehend sicher gestellt wird. Die hierfür geeignete Methode richtet sich nach der Transportierfähigkeit des Kampfmittels.
Wenn das Kampfmittel transportierbar ist, wird es in unsere Einrichtung für vorübergehende Lagerung verbracht, bis es dem Kampfmittelräumdienst überstellt wird. Wenn das Kampfmittel nicht transportierbar ist, ergreift der leitende Sachverständige entsprechende Maßnahmen und informiert den Kampfmittelräumdienst.
Das spätere Beseitigen bleibt immer dem Kampfmittelräumdienst vorbehalten.
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